Wer als stromkostenintensives Unternehmen von der „besonderen Ausgleichsregelung“ (BesAR) Gebrauch machen und von der EEG-Umlage entlastet werden möchte, muss neben den materiellen Voraussetzungen erfüllen ebenso bis zum einen sog. EEG-Begrenzungsbescheid beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Für die Antragsstellung für das Jahr 2022, müssen Unternehmen neben der Frist bis zum 30.06. eine weiteres wichtiges Datum beachten: Bis zum 30.11. müssen Unternehmen dem BAFA ihren Stromlieferanten für das Jahr 2022 mitteilen. Dies ist insbesondere dann zu beachten, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung noch kein dementsprechender Stromliefervertrag abgeschlossen wurde.
Die cp energie unterstützt Sie bei der Auswahl Ihres Energielieferanten für das Kalenderjahr 2022. Hierbei wird eine individuelle und bedarfsorientierte Beschaffungsstrategie festgelegt, welche u.a. Ihre internen Risikovorgaben berücksichtigt.
Zudem begleiten wir Sie gerne beim Antragsprozess zur Erlangung der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) oder führen die Antragstellung zum Erhalt Ihres EEG-Begrenzungsbescheids in Abstimmung mit Ihnen und unseren Partnern durch.