Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG): Was Sie wissen müssen.
Ab 01.01.2025 müssen Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen über mindestens einen Ladepunkt verfügen. Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) stellt wichtige Anforderungen an die Elektromobilitätsinfrastruktur in Neubauten und großen Renovierungen. In diesem Artikel informieren wir Sie darüber, wer vom GEIG betroffen ist, was es regelt und wie Sie von unserem umfassenden Angebot profitieren können.
Was ist das GEIG?
Das GEIG regelt die Errichtung und Ausstattung von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Neubauten sowie bei größeren Renovierungen bestehender Gebäude. Dies betrifft alle, die mit der Planung, dem Bau oder der Sanierung von Gebäuden beschäftigt sind. Bauherren und Eigentümer sind verpflichtet, ihre Parkplätze gegebenenfalls für das Laden von Elektrofahrzeugen auszurüsten. Ab 2025 wird erwartet, dass die Ausstattung mit Ladeinfrastruktur verpflichtend wird.
Wer ist betroffen?
Das GEIG gilt sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Anzahl der Stellplätze:
- Neubau Wohngebäude mit mehr als 5 Stellplätzen: Jeder Stellplatz muss mit der nötigen Infrastruktur ausgestattet sein.
- Neubau Nichtwohngebäude mit mehr als 6 Stellplätzen: Jeder dritte Stellplatz benötigt Infrastruktur, plus mindestens ein Ladepunkt.
- Bestandsgebäude mit mehr als 20 Stellplätzen: Ab dem 1. Januar 2025 ist mindestens ein Ladepunkt erforderlich, unabhängig von einer Renovierung.
Es ist wichtig zu beachten, dass eine Renovierung vorliegt, wenn 25 % der Gebäudehülle betroffen sind. Selbst bei Arbeiten, die nicht direkt mit den Parkflächen zusammenhängen, können Sie vom GEIG betroffen sein.
Ausnahmen vom GEIG
Einige Gebäude sind von den Vorschriften des GEIG ausgenommen, beispielsweise:
- Gebäude im Eigentum von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die überwiegend selbst genutzt werden.
- Wenn die Kosten für die Ladeinfrastruktur mehr als 7 % der Gesamtkosten einer größeren Renovierung übersteigen (Härtefallklausel).
- Öffentlich genutzte Gebäude.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Die Nichteinhaltung der Vorgaben kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro bestraft werden.
Unser Angebot für Sie
Um Ihnen die Umsetzung der GEIG-Anforderungen zu erleichtern, bieten wir:
- Beratung: Standortanalyse, Technik-Check, Wirtschaftlichkeitsprognose, Business Model Analyse und mögliche Förderungen.
- Planung: Auslegung und Konzeptionierung Ihrer Ladeinfrastruktur.
- Betrieb: Bereitstellung, Wartung, Instandhaltung, Monitoring und Administration der Ladesäule sowie DGUV V3 Prüfung.
Vorteile unseres Betreibermodells:
✔️Keine Investitionskosten
✔️Minimale Laufzeit von 12 Monaten
✔️Kein Finanz- und Betriebsrisiko
✔️Kein innerbetrieblicher Abrechnungsaufwand
✔️Zukunftssicher gegen technische Veralterung
✔️Kurze Lieferzeiten
Unser Serviceangebot
Damit Sie an Ihrem Standort eine optimale Ladelösung nutzen können, umfassen unsere Services mehrere Komponenten. Dabei ist egal, ob Sie die Ladeinfrastruktur für Ihr Unternehmen, Ihre Immobilien, Ihr Hoteleinrichtung o.Ä. nutzen möchten – Wir können die gesamte Beratung und Planung inkl. Fördermittelberatung für Sie übernehmen. Mit der Lieferung und Installation der Ladesäulen ist es allerdings noch nicht getan. Aus diesem Grund besteht unsere Service aus der Betriebsführung der Ladestationen, dem Lade- und Lastmanagement sowie der eichrechtskonformen Abrechnung und Drittmengenabgrenzung.
Egal, ob Sie nun vom GEIG betroffen sind oder nicht – rüsten Sie sich für die Zukunft und nutzen Sie unser Serviceangebot.
Wir finden für Sie die richtige Lösung für Ladeinfrastruktur an Ihrem Standort.
Wir freuen uns auf Ihre Mail unter team@cp-energie.de
Unser Betreibermodell
Ein Betreibermodell bietet Ihrem Unternehmen eine einfache Möglichkeit, Ladesäulen für Elektrofahrzeuge anzubieten ohne viel Aufwand und großen Investitionskosten. Dabei erhalten Sie ein All-in-One Paket für geringe monatliche Servicekosten und brauchen sich über die Wartung, Instandhaltung oder auch die Abgrenzung des Drittverbrauchs keine Sorgen zu machen.
Gemeinsam mit unseren Partnern ChargePoint und der deutschen Primärenergie bieten wir Ihnen eine einfache Möglichkeit, Ladesäulen an Ihrem Standort aufzustellen. Je nach Bedarf können diese auch von Mitarbeitern, externen Partnern, Gästen oder anderen Dritten genutzt werden.