Folgen des Ukraine Kriegs:
EU erlaubt befristete Staatshilfen für Firmen
Aufgrund des Krieges in der Ukraine lockert die Europäische Kommission die Regeln für Staatshilfen. Unternehmen, die von den Folgen des Krieges besonders betroffen sind, sollen künftig einfacher staatliche Hilfen bekommen.
Wegen des Ukraine-Krieges erlaubt die EU den Mitgliedsländern zeitlich befristete Hilfen für besonders betroffene Unternehmen. Möglich sei etwa eine Entschädigung für die Mehrkosten, die für Firmen” aufgrund außergewöhnlich hoher Gas- und Strompreise entstehen”, erklärte die EU-Kommission in Brüssel. Unterstützung soll auch für solche Unternehmen möglich sein, die von den Sanktionen gegen Russland in Mitleidenschaft gezogen werden.
Im Rahmen dessen erlaubte die EU-Kommission den Mitgliedsländern befristete Beihilfen von bis zu 400.000 Euro für einzelne Firmen. Für Landwirtschafts- oder Fischereibetriebe sind Staatshilfen von bis zu 35.000 Euro möglich. EU-Wettbewerbskommissarin Vestager sagte in Brüssel „Wir müssen die wirtschaftlichen Auswirkungen dieses Krieges abfedern und stark betroffene Unternehmen und Branchen unterstützen.” Die Brüsseler Behörde betonte, „diese Unterstützung kann in jeder Form, einschließlich direkter Zuschüsse, gewährt werden.“ Zudem seien Finanzierungshilfen in Form staatlicher Garantien oder zinsverbilligte Darlehen möglich, um so sicherzustellen, dass die Banken weiterhin Geld leihen.
Die Kommission macht in diesem Fall von einer Sonderregel Gebrauch. Eigentlich sind solche Hilfen tabu, um den Wettbewerb nicht zu beeinträchtigen.
Wenn EU-Staaten von dem nun angenommenen neuen Krisenrahmen für Beihilfen Gebrauch machen, sollen sie dafür von Unternehmen mehr Umweltschutz verlangen können. Eine Pflicht dazu besteht aber nicht. Die neuen Regeln sollen vorerst bis Ende des Jahres gelten, können aber verlängert werden.
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Ausblick
Der Befristete Rahmen der EU-Kommission ist erst vor wenigen Tagen erlassen worden. Damit steht gegenwärtig noch nicht fest, ob und welche Beihilferegelungen die Bundesrepublik auf seiner Grundlage schaffen wird. Es ist allerdings zu erwarten, dass die Bundesrepublik zügig dem Befristeten Rahmen entsprechende Rechtsgrundlagen erlassen und bei der EU-Kommission notifizieren wird.
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