Beschluss zur Unterstützung der Industrie: Stromsteuer soll für Unternehmen deutlich sinken
Die Bundesregierung hat sich auf die dringend erforderliche Unterstützung der Industrie geeinigt. Erfahren Sie in unserem Beitrag, welche Maßnahmen getroffen wurden.
Die Bundesregierung plant, die Stromsteuer für Unternehmen im produzierenden Gewerbe deutlich zu senken, um energieintensive Betriebe zu entlasten. Die Stromsteuer soll auf das europäische Mindestmaß von 0,05 ct/kWh abgesenkt werden, im Gegensatz zu den derzeitigen 2,05 ct/kWh. Unklar ist noch, ob der Spitzenausgleich wegfällt oder weiter verlängert wird. Diese Maßnahme zielt darauf ab, insbesondere mittelständischen Unternehmen und Industriekonzernen finanzielle Erleichterung zu verschaffen.
Bei einem jährlichen Strombedarf von 10.000.000 kWh und unter der Voraussetzung einer vollständigen Ausnutzung der Entlastungssumme von 2,00 ct/kWh beläuft sich die perspektivische Kostenminderung auf 200.000 €/Jahr. Bereits bestehende Entlastungsanträge im Zusammenhang mit der Stromsteuer können die beschriebene Kostenminderung aufgrund bereits bestehender Vorteile entsprechend verringern.
Darüber hinaus sollen rund 350 Unternehmen, die von der Strompreiskompensation profitieren, zusätzliche Hilfen erhalten: Der Selbstbehalt (Strombezug von 1 GWh) wird gestrichen. Dadurch erhalten die betroffenen Unternehmen letztlich einen höheren Kompensationsbetrag. Dies gilt auch für diejenigen Unternehmen, die aufgrund ihrer besonderen Stromintensität zusätzlich die ergänzende Beihilfe, den sog. “Super Cap”, beantragen.
Die Maßnahmen sollen für fünf Jahre gelten. Ab 2026 stehen sie unter dem Vorbehalt der Gegenfinanzierung durch den Bundeshaushalt. Dies soll Branchen wie Metallhütten, Glashersteller und die Chemiebranche unterstützen, damit sie international wettbewerbsfähig bleiben können. Der Bundeskanzler Olaf Scholz spricht von einer Entlastung allein im nächsten Jahr in Höhe von bis zu 12 Milliarden Euro. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck ist zuversichtlich, dass sehr energieintensive Betriebe ab 2025 durch das Zusammenspiel der Instrumente einen Strompreis von unter 6 Cent erreichen können.
Es gibt keine Hinweise darauf, dass die Ampel zudem Überlegungen zu Vergünstigungen bei der Energiesteuer macht. Dies wäre jedoch notwendig, da der derzeitige Spitzenausgleich nach aktueller Gesetzlage zum Jahresende auslaufen würde.