Sicherheitsplattform Gas ist gestartet
Die Bundesnetzagentur bereitet sich mit der neuen Plattform auf den Ernstfall vor. Auf der Grundlage der gesammelten Daten soll im Notfall entschieden werden, wer wieviel Gas bekommt. Unternehmen mit einer Anschlusskapazität ab 10 MWh pro Stunde müssen sich dort bis zum 31.10.2022 registrieren.
Die Bilanzkreisverantwortlichen und Endverbraucher mit einer Anschlusskapazität ab 10 MWh pro Stunde – also vor allem energieintensive Industrieunternehmen – sind nun verpflichtet, sich bis zum 31.10.2022 auf der an § 1a Absatz 1 der Gassicherungsverordnung (GasSV) angelehnten Sicherheitsplattform zu registrieren. Diese ist unter folgendem Link zu erreichen: www.sicherheitsplattform-gas.de.
Über das Tool organisieren sie die Gasversorgung im Fall einer Mangellage. Das bedeutet, im Falle einer Gasmangellage werden so die betroffenen Letztverbraucher zur Gasreduktion aufgefordert. Die Kommunikation erfolgt im direkten Kontakt zwischen der Trading Hub Europe (THE) und dem Letztverbraucher. Auch die Reduktion ganzer Bilanzkreise schließt die BNetzA nicht aus.
Letztverbraucher mit einer geringeren Anschlusskapazität dürfen sich nicht registrieren. Meldepflichtig sind rund 2.500 Unternehmen, auf die 45 Prozent des deutschen Gasverbrauchs entfallen. Gemäß der BNetzA sollen bereits erhobene Studien unterstützen, die Verletzbarkeit von Lieferketten zu berücksichtigen. Ziel dabei ist, dass vor- und nachgelagerte Branchen von der Rationierung nicht unnötig in Mitleidenschaft gezogen werden.