Prüfbehörden für die Energiepreisbremsen stehen fest
Das Vergabeverfahren für eine Prüfbehörde für die Energiepreisbremsen wurde abgeschlossen. Der Zuschlag wurde an zwei Auftragnehmer erteilt, die zu gleichen Anteilen die Fallbearbeitungen untereinander aufteilen werden. Die Prüfbehörden sind, PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft („PwC“) sowie atene KOM GmbH („atene“). Beide Gesellschaften sollen zu gleichen Anteilen, jedoch mit unterschiedlichen Schwerpunkten, in die Bearbeitung eingebunden werden. PwC wurde zuvor bereits mit der Abwicklung der Dezember-Soforthilfe nach dem Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetz (EWSG) sowie mit der Prüfung der Vorauszahlungsanträge der Erdgaslieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen im Rahmen des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes (EWPBG) beauftragt.
Welche Sachverhalte werden geprüft?
- Einhaltung der beihilferechtlichen Höchstgrenzen;
- Einhaltung der Verpflichtung zum Erhalt von Arbeitsplätzen sowie das Boni- und Dividendenverbots für gewerbliche Energieverbraucher;
- Der Prüfbehörde wurde außerdem die Aufgabe übertragen, für Großverbraucher von Strom, Erdgas und Wärme auf Antrag einen zusätzlichen Entlastungsbetrag festzusetzen, wenn bei diesen der historische Verbrauch im Jahr 2021 wegen der Corona-Pandemie oder der Flutkatastrophe ungewöhnlich niedrig lag.