Oldenburger Energieversorger KEHAG kündigt alle Energielieferverträge und meldet Insolvenz an
Die KEHAG Energiehandel GmbH hat zum 31.12.2021 alle Energielieferverträge einseitig gekündigt. Nach Aussage der KEHAG ist dies auf die derzeitigen Preisentwicklungen am Energiemarkt zurückzuführen. Sind auch Sie von der Insolvenz der KEHAG betroffen?
Die Geschäftsführung der KEHAG kündigte mittels einem auf den 13.12.2021 datierten Kundenanschreiben die bestehenden Lieferverträge an Gewerbe- und Industriekunden einseitig auf. Am 28.12.2021 folgte dann die Eröffnung des Insolvenzverfahrens am Amtsgericht Oldenburg.
„Mit Schreiben vom 13.12.2021 hatten wir Sie informiert, dass die KEHAG Energiehandel GmbH zu unserem Bedauern Ihre Belieferung ab dem 01.01.2022 einstellen muss. Dieser Schritt war in Anbetracht des dramatischen Preisanstieges an den Energiemärkten nötig. An der Einstellung der Lieferung von Strom und/oder Erdgas ab dem 01.01.2022 halten wir fest.
Leider genügte dieser Schritt nicht, um eine Insolvenz der KEHAG Energiehandel GmbH zu vermeiden.
Die KEHAG Energiehandel GmbH hat daher am 28.12.2021 beim Amtsgericht Oldenburg die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt.“
Dipl.-Volkswirt Jan Kästner, Geschäftsführer der KEHAG Energiehandel GmbH
Was bedeutet das nun für die Kunden der KEHAG?
KEHAG-Kunden welche mittels Standardlastprofil-Zählern (=SLP-Zähler) in der Niederspannungsebene (Strom) oder Niederdruckstufe (Erdgas) versorgt werden, können durch die Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers beliefert werden. Dabei ist kein Vertrag notwendig und betroffene Unternehmen werden nach der dreimonatigen Ersatzversorgung automatisch in die Grundversorgung überführt. Das sichert zwar kurzfristig Ihre Strom- und Gasversorgung, ist jedoch meist mit deutlich höheren Kosten verbunden.
Bei Kunden welche mittels registrierter Leistungsmessung (=RLM-Zähler) in der Mittel- oder Hochspannung bzw. Mittel- oder Hochdruckstufe versorgt werden, ist die rechtliche Lage eindeutig: Sie haben kein Recht auf eine Ersatz- und Grundversorgung und der örtliche Verteilnetzbetreiber kann Ihre Strom- und Erdgasversorgung sogar einstellen.
Was ist nun also zu tun?
Auch wenn Ihr Unternehmen in die Ersatz- und Grundversorgung fällt, ist durch die zu erwartenden Kosten ein Tarif- oder Versorgerwechsel zu empfehlen.
Gerne beraten wir Sie mit unserer langjährigen Expertise in der Energiewirtschaft und beraten Sie zu einer maßgeschneiderten Beschaffungsstrategie, welche die aktuellen Marktbewegungen berücksichtigt und entsprechende Handlungsspielräume zulässt. Das Ausnutzen von Marktbewegungen unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Risikobereitschaft steht hierbei an erster Stelle. Wir verfolgen einen transparenten Prozess und sind dabei stets in enger Abstimmung mit Ihnen.
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