Bis zu 80 % Förderung für die Anschaffung von Nutzfahrzeugen mit alternativem Antrieb und der dazugehörigen Ladeinfrastruktur
Nutzen Sie die Chance und stellen Sie Ihren Fuhrpark auf elektrische Nutzfahrzeuge um.
Die neue Förderrichtlinie des Bundesverkehrsministeriums dient dem Klimaschutzprogramm und soll einen Anreiz schaffen, bis 2030 ca. ein Drittel der Fahrleistung im Güterverkehr auf alternative Antriebe umzustellen (elektrisch/ Wasserstoff).
Richtlinie über die Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge (reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge)
Was wird gefördert?
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe liegt bei insgesamt max. 15 Mio. Euro je Antragsteller und Kalenderjahr
- Fahrzeuge: 80% der Investitionsmehrausgaben, die erforderlich sind, um anstelle eines Nutzfahrzeugs mit konventionellem Antrieb der Schadstoffklasse Euro 6/Euro VI bzw. der jeweils geltenden höchsten Schadstoffklasse, ein vergleichbares Nutzfahrzeug mit einem alternativen Antrieb zu erwerben
- Der Zuschuss darf 80 % der Investitionsmehrausgaben nicht überschreiten
- Tank- und Ladeinfrastruktur: 80% der oben genannten Bestandteile
- Kosten für den Betrieb der Tank- und Ladeinfrastruktur sind nicht förderfähig
- Einnahmen werden nicht zuwendungsmindernd verrechnet.
- Machbarkeitsstudien: 50%
Wer kann einen Förderantrag stellen?
Förderfähig sind Unternehmen des privaten Rechts, kommunale Unternehmen und Körperschaften sowie Anstalten des öffentlichen Rechts und eingetragene Vereine.
Was gibt es noch wichtiges zu beachten?
- Die Förderung muss bis zum 27.09.2021 elektronisch vorliegen.
- Die Förderung für Lade- und Tankinfrastruktur gilt nur, sofern ein Nutzfahrzeug, wie oben beschrieben, angeschafft wird.
- Der Mindestbetrieb liegt bei 4 Jahren auf dem Gebiet der Bundesrepublik, bei Nichteinhaltung oder Veräußerung erfolgt eine Rückforderung der Zuschüsse.
- Zuwendungsempfänger können mit dem Zuwendungsbescheid verpflichtet werden, sich an einer programmatischen Begleitforschung aktiv zu beteiligen und während der Projektlaufzeit Daten von Fahrzeugen sowie der Tank- und Ladeinfrastruktur an die vom Zuwendungsgeber beauftragte Begleitforschung zu liefern.
- Umsetzungszeit: innerhalb von drei Monaten ab Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids hat der Zuwendungsempfänger nachzuweisen, dass er eine rechtsverbindliche Verpflichtung zur Anschaffung des geförderten Fahrzeugs und/oder innerhalb von 12 Monaten zur Anschaffung der geförderten Infrastruktur eingegangen ist.
- Nachweispflicht: Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der vierjährigen Zweckbindungsfrist hat der Zuwendungsempfänger der Bewilligungsbehörde durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen, dass das geförderte Fahrzeug und/oder die geförderte Infrastruktur bis zum Ablauf der vierjährigen Zweckbindungsfrist ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland auf den Zuwendungsempfänger zugelassen bzw. in Betrieb war.
Rüsten Sie sich für die Zukunft und nutzen Sie die Förderungen, um die Investitionen zu finanzieren.
Wir finden für Sie die richtige Lösung für Ladeinfrastruktur an Ihrem Standort. Dabei unterstützen wir Sie gerne bei einer bedarfsgerechten Konzeptionierung. Darüber hinaus übernehmen wir sowohl die Förderberatung als auch auf Wunsch ein umfassendes Mietmodell für Ladesäulen.
Ihr Ansprechpartner Tobias Seidel freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme.