Das GEIG wird kaum umgesetzt, Ausbau der Elektromobilität geht daher nur schleppend voran.
Das “Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität” – kurz GEIG – fordert bei Neubauten und bei Renovierungen eine gewisse Mindestanzahl von Fahrzeugstellplätzen, die für die nachträgliche Installation von Ladepunkten (Ladesäulen bzw. Wallboxen) für Elektrofahrzeuge vorbereitet sind.
Obwohl das GEIG bereits am 25.03.21 veröffentlicht wurde und direkt am Folgetag ohne Übergangsfrist in Kraft getreten ist, werden die verbindlichen Anforderungen bisher kaum umgesetzt, berichtet der TÜV-SÜD in einer Pressemitteilung.
Das Nichtbeachten des GEIG führt zum einen zu einem schleppenden Ausbau der Elektromobilität in Deutschland, kann aber auch nach Einschätzung der Bauexperten des TÜV-SÜD für Eigentümer und Bauträger zu einem späteren Zeitpunkt zu großen Problemen in Form von hohen Folgekosten für Nachbesserungen oder gar Bußgeldern (siehe unten) führen: Ein „böses Erwachen“ für Bauherren, Bauträger und Eigentümer ist abzusehen.
Für wen und inwiefern gilt das GEIG?
Das GEIG gilt für Wohngebäude (einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen) und Nichtwohngebäude (z.B. Verwaltungsgebäude, gewerbliche Gebäude, Hotels, Krankenhäuser, Schulen oder Museen). Weiter unterschieden wird, ob lediglich vorerst ein Aufbau von Leitungsinfrastruktur vorgeschrieben ist oder direkt eine entsprechende Ladeinfrastruktur nötig ist. Dies richtet sich auch nach der Anzahl der vorhandenen Summe der Stellplätze.
Ausgenommen sind Nicht-Wohngebäude, die sich im Eigentum von kleinen und mittleren
Unternehmen befinden oder überwiegend von diesen genutzt werden. Weiter Ausnahmen und Informationen finden Sie in diesem Beitrag.
Bußgeld bei Nichteinhaltung
Das Nicht-Erfüllen der Vorgaben stellt nach GEIG eine Ordnungswidrigkeit dar und kann geahndet werden: Ein solcher Verstoß kann bis zu 10.000 Euro teuer werden.
Egal, ob Sie nun vom GEIG betroffen sind oder nicht – rüsten Sie sich für die Zukunft und nutzen Sie die Förderungen, um die Investitionen zu finanzieren.
Wir finden für Sie die richtige Lösung für Ladeinfrastruktur an Ihrem Standort. Dabei unterstützen wir Sie gerne bei einer bedarfsgerechten Konzeptionierung. Darüber hinaus übernehmen wir sowohl die Förderberatung als auch auf Wunsch ein umfassendes Mietmodell für Ladesäulen.
Ihr Ansprechpartner Tobias Seidel freut sich auf Ihre E-Mail unter