Förderung von Beratungsleistungen zum Photovoltaikausbau in NRW
Was genau gefördert wird, wer den Antrag stellen kann und wie hoch die Förderhöhe ist, erfahren Sie in unserem Beitrag.
Was wird gefördert?
Beratungsleistungen zum Photovoltaikausbau: Förderfähig sind Machbarkeitsstudien, Wirtschaftlichkeitsanalysen, Vorplanungsstudien und Voruntersuchungen der Statik und Standsicherheit für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Gewerbeflächen, privaten Hochschulen, Forschungseinrichtungen und kommunalen Gebäuden. Studien, Analysen und Gutachten sind durch qualifizierte externe Berater zu erstellen und müssen anbieterneutral und unabhängig sein: Hier ist die cp energie Ihr idealer Partner
Wer kann einen Antrag zur Förderung stellen?
- Unternehmen
- Private Hochschulen und Forschungseinrichtungen
- Städte, Gemeinden und Kreise sowie deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände
Wie viel Förderung gibt es?
▪ Unternehmen, private Hochschulen, Forschungseinrichtungen: maximal 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; maximale Förderung 25.000 Euro
▪ Kommunen, Zweckverbände: maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; maximale Förderung 40.000 Euro
Was gibt es sonst noch zu beachten?
- Projektvorhaben muss in NRW verortet sein
- Allgemeine Fördergrundsätze beachten (bspw. Kumulierungsverbot, …)
… sowie weitere Detailanforderungen, welche unsere Förderexperten für Sie im Blick haben.
Rüsten Sie sich für die Zukunft und nutzen Sie die Förderungen, um die Investitionen zu finanzieren.
Wir beraten Sie gerne und übernehmen die Studien, Analysen und Gutachten.
Ihr Ansprechpartner Tobias Seidel freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme.