Bis zu 50% Förderung für energieeffiziente Gebäude
Haben Sie vor, in ein energiesparendes Gebäude zu investieren? Eine gute Idee! Damit können Sie Ihre Energiekosten dauerhaft senken und einen wichtigen Schritt in Richtung Klimaneutralität gehen.
Am 01.07.2021 haben BAFA und KfW gemeinsam eine neue Änderung in der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) vorgenommen. Es werden neben Einzelmaßnahmen nun auch die ganzheitliche Sanierung und der Neubau von Energieeffizienten Gebäude mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss (KfW) oder direktem Zuschuss (BAFA) gefördert.
Damit erweitert der Fördermittelgeber das schon seit 01.01.2021 bestehende BEG für Einzelmaßnahmen signifikant und nachhaltig.
Was hat sich verändert?
Die Förderrichtlinien für Einzelmaßnahmen sowie für Wohn- und Nichtwohngebäude wurde von der Europäischen Kommission gegenüber dem BMWi als beihilfefrei eingestuft. Kurz gesagt bedeutet das neue BEG ein vereinfachtes Förderantragsstellungsverfahren, indem bisher notwendige Angaben für Beihilfen im Sinne des EU-Beihilferechts wegfallen. So ist bspw. bei Nichtwohngebäuden keine De-Minimis Erklärung mehr notwendig und die Aufschlüsselung der Kosten hinsichtlich der Investitionskosten entfällt.
Was wird wie gefördert?
- 20 bis 50% Zuschuss für Einzelmaßnahmen an Dach, Fenster, Heizung und Beleuchtung
- 27,5 bis 50% Tilgungszuschuss bei der Sanierung zu Energieeffizienten Nichtwohngebäuden
- 15 bis 22,5% Tilgungszuschuss beim Neubau zu Energieeffizienten Nichtwohngebäuden
Wie unterstützen wir Sie dabei?
Unsere qualifizierte Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten beraten Sie, bereiten die Sanierungsvorschläge vor und begleiten die Arbeiten aller Maßnahmen.
So erreicht Ihre Sanierung ein optimales Ergebnis.
GUT ZU WISSEN
1. Für diese Fach- und Baubegleitung erhalten Sie eine zusätzliche Förderung von bis 50%.2. Digitalisierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Energiebilanz werden besonders gefördert. So können Sie auch ohne DIN ISO 50001 20% Förderung zur Digitalisierung Ihres Energiemanagements durch unseren e.Manager sichern.
3. Bei einer signifikanten Sanierung (mehr als 25% der Hülle) beraten wir Sie gerne auch zum neuen GEIG (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz).
Wie geht es weiter?
Vereinbaren Sie eine kostenfreie 15 Minuten Erstberatung mit Dr. Armin Sulzmann unter +49 421 699090-54 oder fordern Sie einen Rückrufwunsch an.
Ihr Ansprechpartner Dr. Armin Sulzmann freut sich auf Ihre E-Mail unter