EnEfG Plattform für Abwärme – Bagatellschwellen im neuen Merkblatt veröffentlicht
Meldung erst ab 800 MWh bzw. 200 MWh erforderlich
Die BfEE hat das Merkblatt für die Plattform für Abwärme (Version 1.3) aktualisiert und darin neue Bagatellschwellen für Anlagen und Standorte festgelegt, um unwesentliche Abwärmequellen von der Meldepflicht gemäß §17 EnEfG auszunehmen. Diese Schwellen orientieren sich am aktuellen Stand der Technik.
Für Anlagen gilt, dass eine Meldepflicht entfällt, wenn die Abwärmemenge unter 200 MWh pro Jahr liegt, die Anlage weniger als 1500 Betriebsstunden pro Jahr aufweist oder die durchschnittliche Jahrestemperatur der Abwärme unter 25°C liegt. Für Standorte liegt die Bagatellschwelle bei unter 800 MWh pro Jahr.
Zusätzlich enthält das Merkblatt Kapitel zu Ausnahmeregelungen und Sonderfällen, wie z.B. bei Firmen- oder Standortschließungen. Unternehmen, die ihre Abwärme-Potentiale bis zum 01.01.2025 melden müssen, sollten die neuen Vorgaben sorgfältig prüfen, da die Einreichung von Meldungen im Portal bald freigeschaltet wird. Das Merkblatt in seiner aktuellen Version kann hier runtergeladen werden.
Auf einen Blick:
Anpassung der Bagatellschwelle für Anlagen und Standorte im Rahmen der Abwärme-Plattform
- Neue Bagatellgrenzen für Anlagen:
- Weniger als 200 MWh pro Jahr (letztes vollständiges Kalenderjahr)
- Oder weniger als 1500h Betriebsstunden pro Jahr (letztes vollständiges Kalenderjahr)
- Oder Ø Jahrestemperatur von unter 25°C (letztes vollständiges Kalenderjahr)
- Neue Bagatellgrenze für Standorte:
- weniger 800 MWh pro Jahr (letztes vollständiges Kalenderjahr)
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