Das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP): Zuschuss erweitert
Für den Bezug von Wärme und Kälte, die direkt aus Erdgas und Strom erzeugt wurden, kann für die Monate November und Dezember 2022 ein Ausgleich der Mehrkosten beantragt werden. Die Freischaltung des Antragportals erfolgt in Kürze.
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: Der Bezug von direkt aus Erdgas und Strom erzeugter Wärme und Kälte kann noch bis zum 28.02.2023 für November und Dezember als Mehrkostenausgleich beantragt werden. Auch bereits bestehende Anträge können erweitert werden. Besonders betroffenen Branchen werden somit temporäre Zuschüsse, aufgrund gestiegener Erdgas- und Strompreise, gewährt.
Die Änderung wurde primär vorgenommen, um entstandene Lücken im EKDP zu schließen. Beispielsweise konnten Chemieparks Gas und Strom von nicht-förderfähigen Betreibern nutzen, um Prozessdampf oder Kühlwasser zu verbrauchen. Die entstandenen Kosten wurden an die Chemieunternehmen weitergegeben. Diese können nun dank der Anpassung Mehrkosten im EKDP beanspruchen, sofern Wärme und Kälte aus Gas und Strom erzeugt und diese in den vorgegebenen Fördermonaten verwendet wurden.
Weitere Updates und wichtige Infos (z.B. zur Freischaltung des Antragsportals) finden Sie unter BAFA – Förderprogramm im Überblick – Förderprogramm im Überblick.
Wie können wir Sie unterstützen?
Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragsstellung Ihres Zuschusses aus dem Energiekostendämpfungsprogramm.
Dabei prüfen wir zunächst, ob Sie antragsberechtigt sind. Im Anschluss ermitteln wir im Zuge der Antragsstellung Ihre voraussichtliche Zuschusshöhe und unterstützen Sie bei der Kommunikation mit dem BAFA.
Ihre Ansprechpartnerin Katharina Rüdiger freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme.
Email: ruediger@cp-energie.de