Das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) wird bis noch einmal bis zum 31.12.2022 verlängert
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) verlängert die Antragsfrist für das Energiekostendämpfungsprogramm. Unternehmen aus handels- und energieintensiven Industrien haben jetzt bis 31. Dezember Zeit, einen Antrag zu stellen.
Energieintensive Unternehmen ausgewählter Branchen können Hilfen für gestiegene Strom- und Gaskosten in den Monaten Februar bis Dezember 2022 beantragen. Anteilig gefördert wird die Preissteigerung von Strom und Gas (pro verbrauchte Kilowattstunde), die über das Doppelte des Preises im Jahr 2021 hinausgeht. Art, Umfang, Voraussetzungen sowie die Antragsunterlagen finden Sie in unserem letzten Beitrag zum EKDP.
Nun wurde das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) und das angekündigte KMU-Programm für den Mittelstand in den Maßnahmen für eine Gas- und Strompreisbremse nochmal überarbeitet. Dabei soll der Abwehrschirm in Zukunft auch Branchen außerhalb der KUEBLL-Listen und sowie KMU einschließen. Für den Übergang wird das Energiekostendämpfungsprogramm wie bereits von der Bundesregierung beschlossen bis Ende 2022 verlängert. Vorbehaltlich der Genehmigung der Europäischen Kommission können Unternehmen gefördert werden, und zwar für den gesamten Förderzeitraum vom 1. Februar bis zum 31. Dezember 2022.
Anträge können ab sofort auch vor der Veröffentlichung der Richtlinienverlängerung bis zum 31. Dezember 2022 gestellt werden. Zuschüsse können aber erst bewilligt werden, wenn die Genehmigung der Europäischen Kommission vorliegt.
Wie können wir Sie unterstützen?
Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragsstellung Ihres Zuschusses aus dem Energiekostendämpfungsprogramm.
Dabei prüfen wir zunächst, ob Sie antragsberechtigt sind. Im Anschluss ermitteln wir im Zuge der Antragsstellung Ihre voraussichtliche Zuschusshöhe und unterstützen Sie bei der Kommunikation mit dem BAFA.
Ihre Ansprechpartnerin Katharina Rüdiger freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme.
Email: ruediger@cp-energie.de