Das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) – Anpassungen und Fristverlängerung bis 30. September 2022
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) verlängert die Antragsfrist für das Energiekostendämpfungsprogramm. Unternehmen aus handels- und energieintensiven Industrien haben jetzt bis 30. September Zeit, einen Antrag zu stellen.
Energieintensive Unternehmen ausgewählter Branchen können Hilfen für gestiegene Strom- und Gaskosten in den Monaten Februar bis September 2022 beantragen. Anteilig gefördert wird die Preissteigerung von Strom und Gas (pro verbrauchte Kilowattstunde), die über das Doppelte des Preises im Jahr 2021 hinausgeht. Art, Umfang, Voraussetzungen sowie die Antragsunterlagen finden Sie in unserem letzten Beitrag zum EKDP.
Nach Rückmeldungen aus der Industrie und nach ersten Erfahrungen in der Umsetzung wird das EKDP noch einmal angepasst. Ebenso wird die Antragsfrist bis zum 30. September 2022 verlängert, sodass antragsberechtigte Unternehmen mehr Zeit für ihre Anträge haben.
Zahlreiche Klarstellungen und Anpassungen der Informationsmaterialien beim BAFA erleichtern zudem die Antragstellung. Beispielsweise wird die Verwendung von Gas in Produktionsprozessen als Verwendung für „Heizzwecke“ und damit für die Berechnung der 3%-Hürde der Energiekosten anerkannt, wenn die thermische Energie von Erdgas genutzt wird. Dies gilt unabhängig vom Verwendungszweck der thermischen Energie. Auch werden redaktionelle Lücken geschlossen, wie z. B. die Anerkennung von EMAS-Zertifikaten.
Zudem wird das Programm an den „Befristeten Krisenrahmen für staatliche Beihilfen“ (Temporary Crisis Framework – TCF) der Europäischen Kommission angepasst, der am 20. Juli 2022 geändert wurde. Damit kann ab 1. September 2022 maximal 70 % derjenigen Menge Erdgas und Strom berücksichtigt werden, die das Unternehmen in demselben Monat des Jahres 2021 verbraucht hat.
Wie können wir Sie unterstützen?
Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragsstellung Ihres Zuschusses aus dem Energiekostendämpfungsprogramm.
Dabei prüfen wir zunächst, ob Sie antragsberechtigt sind. Im Anschluss ermitteln wir im Zuge der Antragsstellung Ihre voraussichtliche Zuschusshöhe und unterstützen Sie bei der Kommunikation mit dem BAFA.
Antrag EKDP
Vorprüfung EKDP
Senden Sie Ihre ausgefüllten Unterlagen gerne an Ihren persönliche/n Ansprechpartner/In oder an team@cp-energie.de
* Die zur Verfügung gestellten Unterlagen stammen vom BAFA. Die Bereitstellung der Dokumente erfolgt ohne Gewähr.