Das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) – Ein staatliches Zuschussprogramm zu den stark gestiegenen Strom- und Erdgaspreisen
Die Strom- und Erdgaspreise haben sich in den vergangenen Wochen infolge des Ukraine-Krieges nochmals massiv erhöht. Dem möchte die Bundesregierung nun durch eine Ausgleichzahlung begegnen, die als klassische Beihilfe gewährt werden soll.
Das Programm trägt den Namen Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP). Die wichtigsten Informationen erhalten Sie zusammengefasst von der cp energie. Außerdem erhalten Sie von uns alle wichtigen Unterlagen zur Antragsstellung am Ende des Beitrags.
Was ist das EKDP?
Hintergrund ist die aktuell besonders hohe Belastung für energieintensive Unternehmen. Der nicht-rückzahlungspflichtiger Zuschuss soll die Belastung oberhalb der Verdopplung der Kosten für Erdgas und Strom zumindest abdämpfen und einen Beitrag zur Stabilisierung des Industriestandorts Deutschland leisten. Die Bezuschussung richtet sich an energie- und handelsintensive Unternehmen und untergliedert sich in drei Stufen- abhängig von der Betroffenheit der Unternehmen.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Art und Umfang
- Nicht-rückzahlungspflichtiger Zuschuss basierend auf Preisanstieg (oberhalb einer Verdoppelung) und Menge für Erdgas und Strom im Vergleich zu 2021
- Auszahlung i.H.v. 80 % bis spätestens 31. Dezember 2022, Rest gestaffelt nach weiterer Prüfung
- Für Juli – September 2022 reduzierte Sätze
Förderzeitraum
- 1. Februar und 30. September 2022
Antragsberechtigte Unternehmen und Förderhöhe
- Es wird drei Förderstufen geben:
- 30 % der Preisdifferenz und bis zu 2 Mio. Euro erhalten Unternehmen, die einer energie- und handelsintensiven Branche gemäß dem KUEBLL-Anhang angehören und mindestens 3 % Energiebeschaffungskosten nachweisen.
- Bis zu 50 % der Preisdifferenz und bis zu 25 Mio. Euro erhalten Unternehmen, die die o. g. Voraussetzungen erfüllen und zudem einen Betriebsverlust aufgrund der zusätzlichen Energiekosten nachweisen.
- Bis zu 70 % der Preisdifferenz und bis zu 50 Mio. Euro erhalten Unternehmen aus den in Anhang 1 zum TCF gelisteten 26 besonders betroffenen Sektoren (u. a. Chemie, Glas, Stahl, Metalle, Keramik), soweit sie zudem einen Betriebsverlust aufgrund der zusätzlichen Energiekosten nachweisen.
- Kein Vorliegen von Ausschlusskriterien, z.B. Unternehmen ist mehrheitlich im Eigentum der öffentlichen Hand
Antragsfrist und Zuständigkeit
- Die Anträge können bis zum 31.08.2022 beim BAFA gestellt werden
Wie können wir Sie unterstützen?
Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragsstellung Ihres Zuschusses aus dem Energiekostendämpfungsprogramm.
Dabei prüfen wir zunächst, ob Sie antragsberechtigt sind. Im Anschluss ermitteln wir im Zuge der Antragsstellung Ihre voraussichtliche Zuschusshöhe und unterstützen Sie bei der Kommunikation mit dem BAFA.
Zusammenfassung des EKDPs
Wie läuft die Antragsstellung ab?
Um die Antragsstellung möglichst schnell fertigzustellen, übernehmen wir gerne die Anmeldung beim BAFA (Materielle Ausschlussfrist 31.08.2022). Dabei gehen wir wie folgt vor:
Wir benötigen dafür kurzfristig die Steuernummer und eine zentraler E-Mailadresse des Unternehmens.- Sie sollten im ersten Schritt prüfen, ob die Voraussetzungen zur Antragstellung vorliegen (siehe Bild). Zudem können Sie sich über den nachfolgenden Button ein Formular zur Vorprüfung runterladen und uns zuschicken. Dadurch kann schnell geprüft werden, ob Sie antragsberechtigt sind und die Antragsstellung unkompliziert erfolgen.
- Über den Downloadbutton finden Sie die wichtigsten Tabellen und Unterlagen, die Sie schon ausfüllen können
- Es sind diverse Erklärungen vom Antragsteller abzugeben und zum Teil von allen Mitgliedern der Geschäftsleitung zu unterzeichnen.
- Es sind Rechnungen und Bestätigungen vom Energieversorger einzureichen:
- Strom und Gas Rechnungen Gesamtjahr 2021
- Bestätigung vom Energieversorger über die durchschnittlichen Strom- und Gaspreise sowie die bezogenen Liefermengen
- Strom und Gas Rechnungen Juni bis September 2021
- Bestätigung vom Energieversorger über die durchschnittlichen Strom- und Gaspreise sowie die bezogenen Liefermengen
- Strom und Gas Rechnungen Februar bis September 2022 (nicht vorliegende Rechnungen werden nachgereicht bis zum 28.02.2023)
- Bestätigung vom Energieversorger über die durchschnittlichen Strom- und Gaspreise sowie die bezogenen Liefermengen
- Allgemeine Informationen und Unterlagen gemäß Checkliste Phase 1.
Antrag EKDP
Vorprüfung EKDP
Senden Sie Ihre ausgefüllten Unterlagen gerne an Ihren persönliche/n Ansprechpartner/In oder an team@cp-energie.de
* Die zur Verfügung gestellten Unterlagen stammen vom BAFA. Die Bereitstellung der Dokumente erfolgt ohne Gewähr.