Meldung selbstverbrauchter Strommengen für das Jahr 2019
Gemäß § 19 StromNEV i.V.m §§ 26, 28 und 30 KWKG müssen dem zuständigen Netzbetreiber bis zum 31. März 2020 die aus dem Netz bezogene und selbstverbrauchte Strommenge migeteilt werden …
Gemäß § 19 StromNEV i.V.m §§ 26, 28 und 30 KWKG müssen dem zuständigen Netzbetreiber bis zum 31. März 2020 die aus dem Netz bezogene und selbstverbrauchte Strommenge migeteilt werden …
Querschnittstechnologien, Energiemanagement-Software, Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen können mit bis zu…
Das BEHG (Brennstoffemissionshandelsgesetz) ist durch die „CO2 Steuer“ in aller Munde. Laut dem Paragraph 11 des „BEHG“, wird es höchstwahrscheinlich einen Ausgleichsmechanismus wie beim EEG mit der „Besonderen Ausgleichsregelung“ geben.
Deutschland muss seinen Treibhausgasausstoß bis zum Jahr 2030 um mindestens 55% verringern
Im Kalenderjahr 2020 betragen die Umlagen (für nicht-privilegierte Letztverbraucher)..
Damit Strom zum Selbstverbrauch aus Eigenerzeugungsanlagen weiterhin steuerbefreit bleibt, muss ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis…
Zur Erhöhung der Datenqualität und der Transparenz wurde seitens der Bundesnetzagentur das Marktstammdatenregister eingeführt…