Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ruft die zweite Stufe des Notfallplans Gas aus – Die wichtigsten Fragen und Antworten
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat im März die Frühwarnstufe des Nationalen Notfallplans Gas ausgerufen. Damit bereitet sich Deutschland mit Hilfe eines dreistufigen Notfallplans auf ein mögliches Ende der Erdgaslieferungen durch Russland vor, um auch nach einem Lieferstopp die Versorgung sicherzustellen. Nun wurde am 23.06.2022 die nächste Eskalationsstufe, die Alarmstufe, ausgerufen.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck hierzu: „Ich habe heute nach Abstimmung innerhalb der Bundesregierung die Europäische Kommission darüber informiert, dass die Bundesregierung die erste Stufe des Notfallplans Gas, die sogenannte Frühwarnstufe, ausgerufen hat. Die Versorgungssicherheit ist weiter gewährleistet. Es gibt aktuell keine Versorgungsengpässe. Dennoch müssen wir die Vorsorgemaßnahmen erhöhen, um für den Fall einer Eskalation seitens Russlands gewappnet zu sein. Mit Ausrufung der Frühwarnstufe ist ein Krisenteam zusammengetreten. Das Krisenteam analysiert und bewertet die Versorgungslage, so dass – wenn nötig – weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit ergriffen werden können. Die Bundesregierung tut alles, um die Versorgungssicherheit in Deutschland weiter zu gewährleisten.“
Was ist der Notfallplan Gas und was bedeutet die nun ausgerufene Alarmstufe?
Der „Notfallplan Gas“ basiert auf der sogenannten europäischen SoS-Verordnung, d.h.konkret der Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung. Er regelt die Gasversorgung in Deutschland in einer Krisensituation. Der Notfallplan Gas kennt drei Eskalationsstufen – die Frühwarnstufe, die Alarmstufe und die Notfallstufe.
Die einzelnen Krisenstufen müssen nicht linear hintereinander ausgerufen werden, sondern treten in Abhängigkeit vom Schweregrad der Störung, den erwarteten ökonomischen und technischen Auswirkungen und der Dringlichkeit der Störungsbeseitigung auf nationaler Ebene ein.
Bisher galt die Frühwarnstufe. Die höchste Stufe ist die sogenannte Notfallstufe.
Welche Konsequenzen haben die einzelnen Stufen?
Bisher galt die Frühwarnstufe: Noch kein Eingriff des Staates
Aufgrund des Ukraine-Krieges wurde hatte der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck die Frühwarnstufe bereits am 30.03.2022 ausgerufen und in Folge dessen sei ein Krisenteam zusammengetreten worden: „Das Krisenteam analysiert und bewertet die Versorgungslage, so dass – wenn nötig – weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit ergriffen werden können. Die Bundesregierung tut alles, um die Versorgungssicherheit in Deutschland weiter zu gewährleisten.“
Der Staat greift in der Frühwarnstufe nicht in den Gasmarkt ein, lediglich die Marktteilnehmer, wie Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteilernetzbetreiber stellen die Versorgung, sollen dafür sorgen, dass die Gasversorgung gesichert wird. Ein Beispiel für solch eine Maßnahme ist der Rückgriff auf die Gasspeicher oder die Optimierung von Lastflüssen.
Seit dem 23.06.2022 gilt die zweite Stufe des Notfallplans Gas: Marktteilnehmer kümmern sich in Eigenregie
Gemäß des Bundeswirtschaftsministeriums tritt die Alarmstufe in Kraft, wenn „eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vor, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt – der Markt ist aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen“.
Wann könnte die Notfallstufe ausgerufen werden?
Die Notfallstufe tritt in Kraft, wenn eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt oder eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage eintritt.
Welche hoheitlichen Maßnahmen könnten bei der Notfallstufe (c) eintreten?
Private Haushalte, aber auch Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, die Feuerwehr und die Polizei sind in der dritten und höchsten Stufe, dem Notfall, besonders geschützt. Das bedeutet, ihre Versorgung soll auch durch Eingriffe des Staates in den Markt sichergestellt werden. Folgende Maßnahmen könnten eintreten:
- Anordnung erhöhter Gasausspeicherung
- Anordnung der Substitution von Erdgas durch Erdöl
- Anordnung der Substitution von Erdgas durch andere Brennstoffe
- Anordnung der Nutzung von Strom, der nicht mit Gas erzeugt wird
- Anordnung der Einschränkung der Stromproduktion in Gaskraftwerken
- Anordnung der Erhöhung des Produktionsniveaus von Erdgas
- Anordnung bezüglich der Beheizung öffentlicher Gebäude
- Anordnung an Endverbraucher, Verbrauch von Erdgas zu reduzieren
- Anordnung an Großverbraucher, Gasverbrauch zu reduzieren
- Anordnung der Abschaltung von Industriekunden
- Anordnung der Nutzung der Speicherbestände alternativer Brennstoffe
- Anordnung der Einschränkung grenzüberschreitender Gasflüsse (unter Beachtung der Vorgaben von Art. 10 Abs. 4
und Art. 11 Abs. 6 SoS-VO).
Warum wurde die Alarmstufe ausgerufen und was bedeutet dies für uns?
Grund sind laut Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck die reduzierten Gaslieferungen aus Russland und die anhaltend hohen Preise. Der finale Auslöser war die Nachricht, dass der russische Staatskonzern Gazprom die Lieferungen über die Ostseepipeline Nord Stream deutlich gedrosselt hat. Durch die Pipeline fließen nur noch knapp 40 Prozent der Maximalkapazität. Bereits auf dem derzeitigen Gasimport-Niveau lässt sich das Ziel, die Gasspeicher bis zum 1. November auf 90 Prozent zu füllen, kaum noch ohne Zusatzmaßnahmen erreichen. Derzeit sind die Speicher zu weniger als 60 Prozent gefüllt. Aktuell sei die Versorgungssicherheit noch gewährleistet.
Ist die Versorgung für mein Unternehmen gesichert?
Die Versorgungssicherheit sei aktuell weiter gewährleistet, aber die Lage ernst. Händler können aktuell den Bedarf decken und es wird auch weiterhin eingespeichert, allerdings sagte Habeck dazu: „Wir sind in einer Gaskrise. Gas ist von nun an ein knappes Gut. Die Preise sind jetzt schon hoch, und wir müssen uns auf weitere Anstiege gefasst machen“. Oberste Priorität sei es nun, die Gasspeicher zu füllen. Alternative Anbieter würden gesucht und erneuerbare Energien ausgebaut. Außerdem müsse mehr Gas eingespart werden.
Trotz dessen soll laut Bundesnetzagentur die Preisanpassungsklausel noch nicht aktiviert werden. Erst bei Feststellung einer „erheblichen Reduzierung der Gesamtgasimportmenge“ kann nach dem Energiesicherungsgesetz die Preisanpassungsklausel aktiviert werden und somit die Unternehmen die Preise auf ein „angemessenes Niveau“ erhöhen.
Wie sieht die weitere Entwicklung aus?
Laut erster Stimmen aus dem Markt, sei die Ausrufung der Notfallstufe nur noch eine Frage der Zeit. Auch Habeck warnt vor der “trügerischen Sicherheit” bei der Gasversorgung im Sommer. Die Notfallstufe hätte dann zur Folge, dass „nicht geschützte“ Kunden abgeschaltet werden und die Preise noch weiter steigen.
Schon jetzt bekommen Energie-Handelsunternehmen und -Versorger immer größere Probleme, die erforderlichen Sicherheiten aufzutreiben und für die Handelstransaktionen zu hinterlegen. Industrie- und Gewerbekunden spüren die Auswirkungen ebenfalls bei Verhandlungen mit ihren Energielieferanten und müssen sich teils direkt entscheiden, ob Sie Energiemengen zum angebotenen Preis einkaufen wollen.
Was kann ich als Unternehmen nun tun?
Der Prozess der Dekarbonisierung ist nicht nur für Klima und Umwelt von Vorteil, sondern bietet auch Unternehmen die Chance, sich künftig verstärkt auf die dezentrale Energieerzeugung zu fokussieren und so auch unabhängiger von den Folgen des Ukraine-Krieges zu werden.
Zur Unterstützung von Unternehmen bei der Reduzierung ihrer Abhängigkeit von fossilen Energieträgern, bestehen aktuell sehr attraktive Fördermöglichkeiten: Mit einem Zuschuss von 50%-60% der Beratungskosten werden Transformationskonzepte vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Ziel des Transformationskonzepts ist die Reduktion des CO2-Ausstoßes – unter anderem durch die Bewertung und ggf. Auslegung von technischen Maßnahmen in einem unternehmens- bzw. standortübergreifenden Konzept. Gerne erstellen wir entsprechende Konzepte und unterstützen bei der Antragsstellung.
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