Bundesnetzagentur übernimmt die Kontrolle bei Gazprom Germania – Darum nimmt Habeck Russland das Gazprom-Geschäft weg
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) setzt die Bundesnetzagentur vorübergehend als Treuhänderin für die Gazprom Germania Gruppe ein. Dabei wendet die Bundesregierung erstmals einen Paragrafen an, der ein im ausländischen Besitz stehendes Unternehmen unter deutsche Kontrolle bringt. Hintergrund der Entscheidung sind unter anderem unklare Rechtsverhältnisse sowie der Verstoß gegen die Meldepflicht im Rahmen der Außenwirtschaftsverordnung. Die Gazprom Germania GmbH betreibt in Deutschland kritische Infrastruktur und hat damit eine herausragende Bedeutung für die Gasversorgung.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck hierzu: „Ich habe heute nach Abstimmung innerhalb der Bundesregierung die Europäische Kommission darüber informiert, dass die Bundesregierung die erste Stufe des Notfallplans Gas, die sogenannte Frühwarnstufe, ausgerufen hat. Die Versorgungssicherheit ist weiter gewährleistet. Es gibt aktuell keine Versorgungsengpässe. Dennoch müssen wir die Vorsorgemaßnahmen erhöhen, um für den Fall einer Eskalation seitens Russlands gewappnet zu sein. Mit Ausrufung der Frühwarnstufe ist ein Krisenteam zusammengetreten. Das Krisenteam analysiert und bewertet die Versorgungslage, so dass – wenn nötig – weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit ergriffen werden können. Die Bundesregierung tut alles, um die Versorgungssicherheit in Deutschland weiter zu gewährleisten.“
Eine künftige Unabhängigkeit von russischen Kohle-, Gas- und Erdöllieferungen sowie die Suche nach Alternativen zu russischen Metallen und die Verhängung der Wirtschaftssanktionen liegen aktuell im starken Fokus der Bundesrepublik. Mit dem Ausruf des Notfallplans am Wochenende kam nun noch die Sicherstellung der deutschen Erdgasversorgung hinzu, indem Deutschland erstmals den Paragraf 6 des Außenwirtschaftsgesetzes zur Anwendung bringt. So ist es der Bundesregierung möglich, ein ausländisches Unternehmen unter treuhänderische Verwaltung zu stellen.
Gazprom Germania ist mit seinen Tochterunternehmen der Zwischenhändler für Gazprom-Gas in Deutschland und betreibt Erdgasspeicher in Deutschland, deren Volumen rund ein Viertel der deutschen Speicherkapazitäten ausmachen.
Der russische Mutterkonzern Gazprom hatte am Freitag die Aufgabe der deutschen Tochter angekündigt. Offenbar hatte der Konzern versucht, die Tochterfirma dem Zugriff der Bundesregierung zu entziehen. Dabei liegt ein Verstoß gegen die Meldepflicht in Rahmen der Außenwirtschaftsverordnung sowie unklare Rechtsverhältnisse vor. Die Gazprom Germania GmbH betreibt in Deutschland kritische Infrastruktur und hat damit eine herausragende Bedeutung für die Gasversorgung. »Die Regierung tut das Notwendige, um die Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten«, sagte Habeck. Der Liquidierung der Gazprom Germania kommt der Bundeswirtschaftsminister nun zuvor und beruft sich auf die Gefährdung für “die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland”. Dies erlaubt es der Bundesregierung erstmals vom Paragrafen 6 des Außenwirtschaftsgesetztes Gebrauch zu machen: Ab sofort erhalten die Geschäftsführer von Gazprom Germania ihre Weisungen nicht aus Russland sondern von den Mitarbeitern der Bundesnetzagentur, die dem Bundeswirtschaftsministerium unterstellt ist.
Was bedeutet das nun?
Für die Gasversorgung Deutschlands ist Habecks Entscheidung nicht ohne Risiko. Russland könnte die Reaktion als Enteignung deuten. Russland könnte es als Vorwand nehmen, um seinerseits Gaslieferungen einzustellen.
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, dass die treuhändische Übernahme keine Enteignung darstelle und mit einer geordneten Eigentumsstruktur wieder ende. Sollte dies nicht der Fall sein, ist zumindest theoretisch denkbar, dass die Bundesnetzagentur den Verkauf der relevanten Gazprom Germania Töchter zu marktgerechten Preisen beauftragt.
Die Liquidierung der Gazprom Germania und Habecks Reaktion darauf könnten der Anfang gegenseitiger Schulzuweisungen sein und dazu führen, dass Russland den Gashahn zudreht. Ein Energieembargo hat die Bundesregierung bisher ausgeschlossen, möglicherweise auch wegen eigener Haftungsfragen gegenüber deutschen Unternehmen und Versorgern.
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