Jetzt von der Förderung für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur profitieren.
Nutzen Sie die Chance zum Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur und bieten Sie Ihren Kunden einen Mehrwert.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) stellt bis Ende 2025 insgesamt 500 Millionen Euro für den weiteren Aufbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur in Deutschland zur Verfügung. Ziel ist es, insgesamt mindestens 50.000 Ladepunkte zu errichten. Dabei lohnt es sich schnell zu sein, denn die maximalen Förderquoten von 60 % werden im ersten Förderaufruf am höchsten ausfallen.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Anträge für den ersten Förderaufruf: 31.08.2021 bis zum 18.01.2022
- gefördert werden mind. 50.000 Ladepunkte, davon mind. 20.000 Schnellladepunkte
- Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen
- Es gibt 100 regionale Lose: jede Region hat ein Kontingent, wie viele LPs in den oben genannten Kategorien gefördert werden
Was wird gefördert?
- Beschaffung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur
- Errichtung (z.B. Montage und Installation)
- einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses (Niederspannung / Mittelspannung)
- NICHT: Planung, Genehmigung und Co.
- Ladeinfrastruktur nach Ladeleistung aufgeteilt:
- öffentlich zugängliche Normalladepunkte (NLP) mit einer max. Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt
- öffentlich zugängliche Schnellladepunkte (SLP) mit einer Ladeleistung von 23 bis 99 Kilowatt
- öffentlich zugängliche Schnellladepunkte (SLP) mit einer Ladeleistung ab 100 Kilowatt
Um dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit zu folgen, wird für das Auswahlverfahren ein Ranking gebildet. Grundlage für die Rankingplatzierung ist die beantragte Höhe der Förderung (denn diese wird selbst ausgesucht). Je weiter die maximale Förderquote im Vergleich zu den anderen Anträgen unterschritten wird, desto höher die Platzierung.
Was sind die Voraussetzungen?
- Ladeinfrastruktur muss 24/7 öffentlich zugänglich sein; ist dies nicht der Fall, reduziert sich die max. Förderung um die Hälfte (Mindestanforderung: 12h werktags öffentlich)
- Strom aus erneuerbaren Energien
- Mindestbetrieb: 6 Jahre
Rüsten Sie sich für die Zukunft und nutzen Sie die Förderungen, um die Investitionen zu finanzieren.
Wir finden für Sie die richtige Lösung für Ladeinfrastruktur an Ihrem Standort. Dabei unterstützen wir Sie gerne bei einer bedarfsgerechten Konzeptionierung. Darüber hinaus übernehmen wir sowohl die Förderberatung als auch auf Wunsch ein umfassendes Mietmodell für Ladesäulen.
Ihr Ansprechpartner Tobias Seidel freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme.